Home | Pflegeleistungen | Urlaubs-und Verhinderungspflege

Checkliste Pflegedienst

checkliste_153.jpg

Pflegedienst, was muss er können? Was können Sie tun, um das Risiko zu minimieren, an ein "Schwarzes Schaf" zu geraten?

weiter... 

Urlaubs- und Verhinderungspflege

Pflegeleistungen, Urlaubs- und Verhinderungspflege

 

Ist eine Pflegeperson wegen Krankheit, Urlaub oder aus sonstigen Gründen verhindert die häusliche Pflege durchzuführen, hat der Pflegebedürftige Anspruch auf eine Ersatzpflege von bis zu vier Wochen (28 Kalendertage) je Kalenderjahr.

Für die Ersatzpflege kann die Pflegekasse im Einzelfall Aufwendungen bis zu 1.432,- € je Kalenderjahr übernehmen. Voraussetzung für eine Kostenübernahme durch die Pflegekasse ist, dass die Pflegestufen I, II oder III vorliegen und die Pflegeperson vorher mindestens zwölf Monate lang die Pflege erbracht hat. Die Verhinderungspflege muss bei der Pflegekasse beantragt werden!